Beurkundung eines totgeborenen Kindes https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/urkunden/standesamt/beurkundung-totgeboren.html
Informationen zur Beurkundung eines totgeborenen Kindes.
rztin bzw. dem Arzt oder von der Geburtshilfe ausgefüllte "Anzeige der Totgeburt" muss
