Gewerbliche Tätigkeiten mit Automaten – Anzeige https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/betriebsstaette/gruendung/filiale/automaten.html
Gewerbetreibende können außerhalb des Gewerbestandortes und außerhalb von weiteren Betriebsstätten gewerbliche Tätigkeiten mittels Automaten, die für die Selbstbedienung durch KundInnen bestimmt sind, ausüben.
Die Aufstellung solcher Automaten muss vorher der Gewerbebehörde gemeldet werden