Verpflichtendes Kindergartenjahr https://www.wien.gv.at/amtshelfer/gesellschaft-soziales/magelf/bewilligungsverfahren/kindergartenjahr.html
Die Kindergartenpflicht betrifft Kinder, die mit 1. September des jeweiligen Kalenderjahres 5 Jahre alt sind und den Hauptwohnsitz in Wien haben.
Der Besuch muss mindestens 20 Stunden an mindestens 4 Tagen pro Woche erfolgen.
