Genehmigung der Geschäftsordnung für Pfandleiher*innen – Antrag https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/gruendung/anmeldung/gewerbe/pfandleiher.html
Für die Gewährung von Darlehen gegen Übergabe beweglicher Sachen (Faustpfänder) benötigt man eine Gewerbeberechtigung für das Gewerbe der Pfandleiher*innen.
Die Geschäftsordnung muss insbesondere über folgende Punkte nähere Bestimmungen