Vorübergehende oder dauerhafte Einstellung eines TNP-Betriebs – Meldung https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/schliessung/aufloesung/tierarzt/tnp-betrieb.html
Betriebe, die eine Zulassung nach dem Tiermaterialiengesetz besitzen, müssen eine vorübergehende oder dauernde Einstellung des Betriebs umgehend der Zulassungsbehörde melden.
vorübergehenden oder dauernden Einstellung eines Betriebs für tierische Nebenprodukte muss
