Wiederaufnahme der Gewerbeausübung für spezielle Gewerbe – Anzeige https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/laufend/aenderung/betriebsfuehrung/wiederaufnahme.html
Gewerbetreibende müssen grundsätzlich die Wiederaufnahme der Gewerbeausübung binnen drei Wochen der Landeskammer der Gewerblichen Wirtschaft anzeigen.
Versicherungsagent*in, Versicherungsmakler*in und Beratung in Versicherungsangelegenheiten) muss