Haltung und Zucht von Wildtieren (Exoten) – Meldung https://www.wien.gv.at/amtshelfer/wirtschaft/gewerbe/gruendung/tiere/tierhaltung/wildtierhaltung.html
Wildtiere, die im Sinne des Österreichischen Tierschutzgesetzes besondere Ansprüche an die Haltung stellen, dürfen nur aufgrund einer Anzeige bei der Behörde gehalten werden.
Auch die Aufgabe der Wildtierhaltung muss der Behörde gemeldet werden.
