Verkauf einer Wohnung gefördert nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1954 oder 1968 bzw. nach dem Wiener Wohnbaufonds – Antrag auf Übernahme der Förderung https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/foerderungsantraege/verkauf-wbfg54.html
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung gefördert nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1954 oder 1968 bzw. nach dem Wiener Wohnbaufonds müssen die KäuferInnen förderungswürdig sein und ein dringendes Wohnbedürfnis am geförderten Objekt nachweisen.
Weiters muss beachtet werden, dass der Kaufpreis angemessen ist Datenschutz Informationen