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Fixpreisüberprüfung für die nachträgliche Übertragung der angemieteten Wohnung (Geschäftslokal) in das Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WGG) – Antrag

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen/schlichtungsstelle/mietrechtsverfahren/fixpreisueberpruefung-wgg.html

Verfahren auf Fixpreisüberprüfung für die nachträgliche Übertragung der angemieteten Wohnung (Geschäftslokal) in das Wohnungseigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WGG)
In beiden Fällen muss die Vermieterseite einen Fixpreis für den nachträglichen