Auskunftssperre https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/verwaltung/meldeservice/auskunftssperre.html
Jede gemeldete Person kann – sofern ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft gemacht wird – bei der Meldebehörde ihres Hauptwohnsitzes den Antrag stellen, dass über sie keine Meldeauskünfte an Privatpersonen erteilt werden.
: Datenschutzrechtliche Information Voraussetzungen Schutzwürdiges Interesse muss
