Gepäckmitnahme bei Flügen: Onlinevermittler muss Kosten nennen | Verbraucherzentrale https://www.vzbv.de/urteile/gepaeckmitnahme-bei-fluegen-onlinevermittler-muss-kosten-nennen
vzbv klagt erfolgreich gegen den Betreiber des Internetportals „Ab-in-den-Urlaub“
Furtaev – Adobe Stock Datum: 06.12.2018 Gepäckmitnahme bei Flügen: Onlinevermittler muss