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2011 | Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/geschichte-umwelt/2011?parent=81789

2011 passiert im japanischen Fukushima die größte Atomkatastrophe seit Tschernobyl – und führt zum Umdenken der deutschen Regierung: Deutschland wird bis 2022 aus der Atomkraft aussteigen. Außerdem gibt es Deutschland in Sachen Trinkwasser mehr Schutz „auf den letzten Metern“ und vor Uran. Das UBA warnt vor Geo-Engineering: „Gott spielen für Klimaschutz“ birgt große Risiken
Denn der Atomstrom muss schrittweise ersetzt werden.

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2011 | Umweltbundesamt

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2011 passiert im japanischen Fukushima die größte Atomkatastrophe seit Tschernobyl – und führt zum Umdenken der deutschen Regierung: Deutschland wird bis 2022 aus der Atomkraft aussteigen. Außerdem gibt es Deutschland in Sachen Trinkwasser mehr Schutz „auf den letzten Metern“ und vor Uran. Das UBA warnt vor Geo-Engineering: „Gott spielen für Klimaschutz“ birgt große Risiken
Denn der Atomstrom muss schrittweise ersetzt werden.

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2011 | Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/geschichte-umwelt/2011?sprungmarke=fukushima

2011 passiert im japanischen Fukushima die größte Atomkatastrophe seit Tschernobyl – und führt zum Umdenken der deutschen Regierung: Deutschland wird bis 2022 aus der Atomkraft aussteigen. Außerdem gibt es Deutschland in Sachen Trinkwasser mehr Schutz „auf den letzten Metern“ und vor Uran. Das UBA warnt vor Geo-Engineering: „Gott spielen für Klimaschutz“ birgt große Risiken
Denn der Atomstrom muss schrittweise ersetzt werden.

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2011 | Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/node/82283

2011 passiert im japanischen Fukushima die größte Atomkatastrophe seit Tschernobyl – und führt zum Umdenken der deutschen Regierung: Deutschland wird bis 2022 aus der Atomkraft aussteigen. Außerdem gibt es Deutschland in Sachen Trinkwasser mehr Schutz „auf den letzten Metern“ und vor Uran. Das UBA warnt vor Geo-Engineering: „Gott spielen für Klimaschutz“ birgt große Risiken
Denn der Atomstrom muss schrittweise ersetzt werden.

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REACH Auskunftspflichten gegenüber Verbraucherinnen/Verbrauchern | Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/auskunftsrechte-fuer-verbraucherinnen-verbraucher

Unter REACH werden besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) identifiziert und in der sogenannten Kandidatenliste geführt. Werden diese SVHCs in Erzeugnissen verarbeitet (z.B. ein Farbstoff in einem Kunststoffprodukt), gelten für Unternehmen die REACH Auskunftspflichten.
Es muss mindestens der Stoffname angegeben werden.

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