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REACH Auskunftspflichten gegenüber Verbraucherinnen/Verbrauchern | Umweltbundesamt

https://www.umweltbundesamt.de/auskunftsrechte-fuer-verbraucherinnen-verbraucher

Unter REACH werden besonders besorgniserregende Stoffe (SVHCs) identifiziert und in der sogenannten Kandidatenliste geführt. Werden diese SVHCs in Erzeugnissen verarbeitet (z.B. ein Farbstoff in einem Kunststoffprodukt), gelten für Unternehmen die REACH Auskunftspflichten.
Es muss mindestens der Stoffname angegeben werden.

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