Neu in Tübingen: Grundbuch-Einsichtsstelle – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/18697/19408.html
Für alle weitergehenden Dienstleistungen rund um das Grundbuch muss man künftig nach
Für alle weitergehenden Dienstleistungen rund um das Grundbuch muss man künftig nach
Wer teilnimmt, muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
Kinderstadtführer „111 Orte für Kinder in und um Tübingen, die man gesehen haben muss
Über 10.000 Tübingerinnen und Tübinger haben bisher an der Bürgerbefragung teilgenommen und ihre Meinung zum Bau von Konzertsaal und Hallenbad kundgetan. Das entspricht rund 13,5 Prozent der Teilnahmeberechtigten. Alle anderen haben noch bis Montag, 25. März 2019, um 8 Uhr morgens Gelegenheit.
Wer die Unterlagen für die schriftliche Abstimmung beantragt hat, muss seinen Teilnahmeschein
Wer günstig etwas erwerben möchte, hat dazu bald Gelegenheit: Die Universitätsstadt Tübingen versteigert Fundsachen, die bis Juni 2017 im städtischen Fundbüro abgegeben wurden. Dazu sind alle Schnäppchenjägerinnen und -jäger herzlich eingeladen
Bezahlt werden muss vor Ort in bar.
Bei der Ausfahrt aus der Wöhrdstraße muss man nach rechts auf die Karlstraße abbiegen
Im östlichen Teil des Parks muss eine Linde aufgrund von neuen Kabelkanälen auf die
Bei „SpaS – Sport am Samstag plus“ bieten Tübinger Vereine Sport- und Bewegungsprogramme an, die samstags oder sonntags stattfinden. Zum nächsten „SpaS plus“ sind Jugendliche zwischen zwölf und 16 Jahren, insbesondere auch die, die nicht regelmäßig klettern und bouldern gehen, herzlich eingeladen
Auf den Gängen muss man eine medizinische oder FFP2-Maske tragen, beim Klettern jedoch
Wegen der dauerhaft hohen Corona-Infektionszahlen beschränkt die Stadtverwaltung den Zugang zu den städtischen Dienststellen für Besucherinnen und Besucher. Ab Dienstag, 30. November 2021, gilt die 3G-Regel. Das bedeutet, dass nur noch Personen die Rathäuser, Bürgerbüros und andere Dienststellen betreten dürfen, die geimpft, genesen oder negativ auf Corona getestet sind.
Vor dem Besuch muss ein Termin vereinbart werden.
Für die Frühbetreuung muss ein monatlicher Pauschalbetrag von zwölf Euro bezahlt