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Online-Formular zur Registrierung von Ferienwohnungen ist verfügbar – Universitätsstadt Tübingen

https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/35337/36616.html

In Tübingen ist die Nutzung von Wohnraum zum Zweck der Fremdenbeherbergung – also zum Beispiel die Vermietung als Ferienwohnung – seit Mitte März nur noch mit Einschränkungen erlaubt: Wer keine Baugenehmigung zur Nutzung als Ferienwohnung hat, darf nicht mehr als 50 Prozent der selbstbewohnten Wohnfläche oder seine Wohnung für mehr als zehn Wochen im Jahr zur Fremdenbeherbergung nutzen.
Wer gegen die Registrierungspflicht verstößt, muss mit einer Geldbuße bis zu 50.000