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Nachlässe an die Universitätsstadt Tübingen – Universitätsstadt Tübingen

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Wenn Sie die Stadt in Ihrem Testament mit einem Nachlass bedenken möchten, empfiehlt es sich, dies schriftlich festzuhalten und gegebenenfalls eine Zweckbindung zu formulieren. Falls Sie noch keine konkrete Förderidee haben, kann die zuständige Fachabteilung Sie beraten und mit Ihnen gemeinsam passende Möglichkeiten entwickeln.
Wird die Stadt als Empfängerin eines Nachlasses eingesetzt, muss der Gemeinderat