Sonderfall möblierte Wohnungen – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/26317/44182.html
Grundsätzlich macht es keinen Unterschied, wenn eine Wohnung möbliert vermietet wird. Auch hier gelten die Regeln der Mietpreisbremse und der unzulässigen Mietpreisüberhöhungen. Da die Zusammensetzung der Miete im Vertrag häufig nicht angegeben wird, lässt sich der Mietspiegel aber nicht ohne weitere Berechnungen anwenden, um herauszufinden, ob die Miete überhöht ist.
die Möblierung eindeutige Gebrauchsvorteile für die Mieter_innen mit sich bringen muss
