Parken mit Ausnahmegenehmigung – Universitätsstadt Tübingen https://www.tuebingen.de/14103/800/22134.html
Die Fachabteilung Straßenverkehr kann als untere Straßenverkehrsbehörde in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte Antragsteller Ausnahmen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung genehmigen.
Sie muss zusammen mit einer Parkscheibe im Fahrzeug gut sichtbar sein.
