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Barrierefreies Sommernachtskino – Universitätsstadt Tübingen

https://www.tuebingen.de/pressemitteilungen/27370/29318.html

Tübingerinnen und Tübinger mit einer Schwerbehinderung und mit geringem Einkommen können in diesem Jahr kostenlos zum Tübinger Sommernachtskino. Dies gilt für Personen mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent. Auch eine begleitende Assistenzperson erhält freien Eintritt. 20 Prozent der Kosten übernimmt der Veranstalter, den Rest zahlt die Universitätsstadt Tübingen.
Ein Foto der KreisBonusCard und des Schwerbehindertenausweises muss an die Mail angehängt

Häufige Fragen zum Heizungstausch und Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Universitätsstadt Tübingen

https://www.tuebingen.de/tuebingen-macht-blau/33131/41574.html

Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG; § 71, Absatz 8) gilt für bestehende Gebäude in Tübingen bis zum 30. Juni 2028, dass auch neue Heizungsanlagen eingebaut werden dürfen, die noch nicht mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden. Doch denken Sie daran, dass fossile Energien den Klimawandel befeuern und deshalb diese Energieträger der (steigenden) CO2-Steuer unterliegen.
Muss ich meine Heizung austauschen?