Verfahren Auslandsstartgenehmigung vereinfacht – Deutscher Tanzsportverband e. V. https://www.tanzsport.de/de/news/news-reader/imported-7-3a38b9f5-87e1-49e2-9bcc-0b232a0e482e
Der Bundessportwart gibt bekannt: Das Verfahren der Auslandsstartgenehmigung wird wie folgt vereinfacht (DTV-Präsidialbeschluss) und ist ab sofort gültig: Den Vereinen geht nur noch in nicht genehmigten Fällen eine Rückmeldung zu. Ansonsten gelten die Anträge grundsätzlich als genehmigt. Im übrigen bleibt das Verfahren …
Der Antrag muss wie bisher mindestens 3 Wochen vor der Veranstaltung erfolgen.