Stadt Münster: Ordnungsamt – Allgemeines Ordnungswesen – Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen https://www.stadt-muenster.de/ordnungsamt/allgemeines-ordnungswesen/feuerwerk
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung: Es muss
