Stadt Münster: Besondere Rechtsdienstleistungen – Ortsrecht https://www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzungsnummer/57.03
Der Stiftungszweck muss weiterhin gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung bleiben
Der Stiftungszweck muss weiterhin gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung bleiben
Der Stiftungszweck muss weiterhin gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung bleiben
nach diesen Vorschriften nicht angewandt werden, soweit der Anwender damit rechnen muss
Die Anmeldung muss folgende Angaben enthalten: Veranstaltungsort Veranstaltungsdatum
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.
und bis zu denen der Abstimmungsbrief beim Oberbürger-meister eingegangen sein muss
Altlastenauskunft, Münster, illegale Abfallentsorgung, Bodenschutz,
und Brandschutzaspekte zu beachten: Zu Gebäuden, Wald- und Heckenbereichen etc. muss
Eingriffe in die Bodenstruktur oder in den Wasserhaushalt), muss dies bei der unteren
Wenn die Entfernung eines Hornissennestes unumgänglich ist, muss für die Beseitigung
Hierfür muss der Notendurchschnitt aller Fächer, in denen Arbeiten geschrieben werden