Landeshauptstadt gestattet Walpurgis-Feuer am 30. April – Nicht abgebrannte Osterfeuer sollten aber erst umgestapelt werden – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/news/bc1df55f-2c13-11e7-8068-1967de695b51/
Der für das Feuer Verantwortliche muss in der Lage sein, dass Feuer umgehend zu löschen