Erfüllungserklärung für die Einhaltung der Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes beim Neubau von Gebäuden einreichen – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Erfuellungserklaerung-fuer-die-Einhaltung-der-Anforderungen-des-Gebaeudeenergiegesetzes-beim-Neubau-von-Gebaeuden-einreichen/
Der Bauherr oder Eigentümer eines beheizten oder gekühlten Gebäudes muss nachweisen
