Beglaubigungen von Urkunden, Schriftstücken und Zeugnissen – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Beglaubigungen-von-Urkunden-Schriftstuecken-und-Zeugnissen/
Charakter des Originals abhängt und ein Beglaubigungsverbot ausgeschlossen werden muss
