Zuwendung zum Rückbau leer stehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Wohnungen beantragen – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Zuwendung-zum-Rueckbau-leer-stehender-dauerhaft-nicht-mehr-benoetigter-Wohnungen-beantragen/
Spätestens mit dem Antrag auf Zustimmung muss dem LFI die Grundvereinbarung vorgelegt
