Bekanntmachung der Gemeindewahlbehörde über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen in der Landeshauptstadt Schwerin – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/news/950be6c4-6101-11ed-a08a-1967de695b51/
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss