Ortsveränderliche Schießstätte: Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Ortsveraenderliche-Schiessstaette-Aufnahme-oder-Beendigung-des-Betriebs-anzeigen/
Verfahrensablauf Die Anzeige muss durch den Erlaubnisinhaber bei der für den Ort