Anlagen mit Verwendung organischer Lösemittel: Erstmalige Überschreitung der Schwellenwerte melden – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Anlagen-mit-Verwendung-organischer-Loesemittel-Erstmalige-Ueberschreitung-der-Schwellenwerte-melden/
Der Lösemittelverbrauch muss die Schwellenwerte nach Anhang I der 31.
