Wie ist die Teilnahme am Unterricht geregelt, wenn etwa der ÖPNV bestreikt wird? | Bildungsportal NRW https://www.schulministerium.nrw/wie-ist-die-teilnahme-am-unterricht-geregelt-wenn-etwa-der-oepnv-bestreikt-wird
Bei im Vorfeld angekündigten Ereignissen wie einem Streik des ÖPNV oder einem vorhersehbaren Ausfall aus anderen Gründen und daraus resultierenden Beeinträchtigungen beim Schulweg ist die Teilnahme am Unterricht weiterhin verpflichtend.
Eltern müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder zur Schule kommen.