Lagerfeuer / Gemeinde Rietz-Neuendorf https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.38.1
Lagerfeuer Kurzinformationen Das EntzÃŒnden und Abbrennen von Traditions-, Brauchtums- oder Lagerfeuern auf öffentlichen oder privaten GrundstÃŒcken bedarf der Erlaubnis. Das Verbrennen von pflanzlichen AbfÀllen sowie stark wasserhaltigem GrÃŒnschnitt, behandeltem Holz …
Der Brennstoff muss trocken sein. AbfÀlle gehören nicht ins Holzfeuer.