Gemeinsame Sorge fÌr ein Kind erklÀren / Gemeinde Rietz-Neuendorf https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.593.1
Wenn Sie als Eltern bei der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die gemeinsame Sorge erlangen, indem Sie beide SorgeerklÀrungen abgeben.
Zuvor muss die Vaterschaft anerkannt werden.
