GaststÀttengewerbe Anzeige vorÌbergehend / Gemeinde Rietz-Neuendorf https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.491.1
Welche GaststÀttengewerbe gelten als „vorÃŒbergehend“, wann und unter welchen UmstÀnden mÃŒssen sie angezeigt werden?
Verfahrensablauf Die Anzeige muss spÀtestens zwei Wochen vor Betriebsbeginn bei
