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Kirchensteuer Festsetzung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/Kirchensteuer-Festsetzung.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.311.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1

In Brandenburg wird bei Mitgliedern der öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften von der ermittelten Einkommen- bzw. Lohnsteuer 9% (bei pauschaler Lohnsteuer 5 %) als Kirchensteuer erhoben und einbehalten.
Wer aus der Kirche austreten will, muss dies gegenÌber dem Standesamt erklÀren.

Einziehung eines gemeinschaftlichen Erbscheins / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/Einziehung-eines-gemeinschaftlichen-Erbscheins.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.321.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1

Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die im Erbschein ausgewiesenen Erben nicht die wirklichen Erben sind, kann der Erbschein wieder eingezogen werden.
dem Erbschein aufgefÃŒhrten Erben nicht die wirklichen Erben des Erblassers sind, muss