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Abbruchgenehmigung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/Abbruchgenehmigung.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.1.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1

Kurzinformation – Abbruchgenehmigung Der Abbruch einer baulichen Anlage ist nicht mehr genehmigungspflichtig, in bestimmten FÀllen besteht jedoch eine Anzeigepflicht. Eine Anzeigepflicht besteht nicht, wenn die Errichtung der Anlage nach § …
In diesem Fall muss ein Änderungsantrag bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht