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Vermerk von GrundstÃŒckseigentÃŒmerrechten im Grundbuch / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.339.1

Wenn Sie als GrundstÌckseigentÌmer Rechte an einem weiteren GrundstÌck (dienendes GrundstÌck) besitzen (z.B. ein Notwegerecht), können Sie dies in dem Grundbuch Ihres GrundstÌcks (herrschendes GrundstÌck) vermerken lassen.
Das Recht muss auf dem dienenden GrundstÃŒck vorher oder gleichzeitig eingetragen