Verbleib eines Kindes bei einer Pflegeperson / Gemeinde Rietz-Neuendorf https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/Verbleib-eines-Kindes-bei-einer-Pflegeperson.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.430.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1
Sie sind Pflegeperson und die leiblichen Eltern wollen das Kind wieder bei sich aufnehmen? Dann können Sie beim Familiengericht beantragen, dass das Kind bei Ihnen bleibt.
Vielmehr muss sichergestellt sein, dass eine Wegnahme des Kindes von der Pflegefamilie