Melderegisterauskunft in besonderen FÀllen – Erteilung an Parteien, WÀhlergruppen und anderen TrÀgern von WahlvorschlÀgen / Gemeinde Rietz-Neuendorf https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.185.1
Sie benötigen als Partei, WÀhlergruppe oder anderer TrÀger von WahlvorschlÀgen fÃŒr Wahlwerbung vor einer Wahl oder Abstimmung eine Auskunft aus dem Melderegister? Es besteht die Möglichkeit, bei der Meldebehörde einen Antrag …
Rechtsgrundlage(n) § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) Voraussetzungen Antragsteller muss