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Melderegisterauskunft in besonderen FÀllen – Erteilung an Parteien, WÀhlergruppen und anderen TrÀgern von WahlvorschlÀgen / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.185.1

Sie benötigen als Partei, WÀhlergruppe oder anderer TrÀger von WahlvorschlÀgen fÃŒr Wahlwerbung vor einer Wahl oder Abstimmung eine Auskunft aus dem Melderegister? Es besteht die Möglichkeit, bei der Meldebehörde einen Antrag …
Rechtsgrundlage(n) § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) Voraussetzungen Antragsteller muss

Außer Kraft – Kinderreisepass VerlÀngerung / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/Au%C3%9Fer-Kraft-Kinderreisepass-Verl%C3%A4ngerung.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.133.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1

Wenn der Kinderreisepass ablÀuft können Sie als Sorgeberechtigte(r) eine VerlÀngerung beantragen.
Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der Passbehörde („ZustÀndige Stelle“); Ihr Kind muss

GewÀhrung einer Einsicht in das Grundbuch / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/Gew%C3%A4hrung-einer-Einsicht-in-das-Grundbuch.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.661.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1

Das Grundbuch informiert Ìber die rechtlichen VerhÀltnisse eines GrundstÌcks. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen Einsicht in das Grundbuch nehmen.
Das berechtigte Interesse zur Einsicht muss dem Grundbuchamt dargelegt werden.

Vermerk von GrundstÃŒckseigentÃŒmerrechten im Grundbuch / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/index.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.339.1

Wenn Sie als GrundstÌckseigentÌmer Rechte an einem weiteren GrundstÌck (dienendes GrundstÌck) besitzen (z.B. ein Notwegerecht), können Sie dies in dem Grundbuch Ihres GrundstÌcks (herrschendes GrundstÌck) vermerken lassen.
Das Recht muss auf dem dienenden GrundstÃŒck vorher oder gleichzeitig eingetragen

Melderegisterauskunft in besonderen FÀllen – Erteilung an Parteien, WÀhlergruppen und anderen TrÀgern von WahlvorschlÀgen / Gemeinde Rietz-Neuendorf

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Dienstleistungen/Melderegisterauskunft-in-besonderen-F%C3%A4llen-Erteilung-an-Parteien-W%C3%A4hlergruppen-und-anderen-Tr%C3%A4gern-von-Wahlvorschl%C3%A4gen.php?object=tx%2C3728.2.1&ModID=10&FID=3728.185.1&NavID=3728.14&La=1&kuo=1&ort=3728.15&sfwort=1

Sie benötigen als Partei, WÀhlergruppe oder anderer TrÀger von WahlvorschlÀgen fÃŒr Wahlwerbung vor einer Wahl oder Abstimmung eine Auskunft aus dem Melderegister? Es besteht die Möglichkeit, bei der Meldebehörde einen Antrag …
Rechtsgrundlage(n) § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) Voraussetzungen Antragsteller muss