Vogelgrippe im Saarland: Stallpflicht für Geflügel tritt ab 30. Oktober in Kraft | Püttlingen – Die Köllertalstadt https://www.puettlingen.de/rathaus-service/aktuell/detail/vogelgrippe-im-saarland-stallpflicht-fuer-gefluegel-tritt-ab-30-oktober-in-kraft
Die Vogelgrippe breitet sich in Deutschland aus. Auch im Saarland gibt es einen bestätigten Fall eines Wildvogels, der an der H5N1-Variante des hochansteckenden Geflügelgrippe-Virus erkrankt ist, sowie fünf weitere noch nicht bestätigte Nachweise. Zum Schutz der saarländischen Zucht- und Hausgeflügelbestände und weiterer gehaltener Vögel hat das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) am 29. Oktober eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese beinhaltet unter anderem eine Stallpflicht für Geflügel und tritt ab dem 30. Oktober in Kraft. Sie gilt bis zur schriftlichen Aufhebung durch das LAV.
Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) in geschlossenen Ställen gehalten werden müssen
