Verleihung des EhrenbÃŒrgerrechts / Stadt Neubrandenburg https://www.neubrandenburg.de/index.php?object=tx%2C3330.2&ModID=10&FID=2751.1441.1&kat=1%2C&ort=2751.1
Allgemeine Informationen: Die zu ehrende Persönlichkeit muss nicht Bürger der Stadt
Allgemeine Informationen: Die zu ehrende Persönlichkeit muss nicht Bürger der Stadt
Allgemeine Informationen: Die zu ehrende Persönlichkeit muss nicht Bürger der Stadt
Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens
Ob bei Bedarf ein Dolmetscher hinzugezogen werden muss, entscheidet der Standesbeamte
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens
geringfügig und dauert länger als 2 Monate Kosten keine Fristen Die Untersuchung muss
Besondere Voraussetzungen Der Antragsteller muss Deutscher nach Artikel 116 Abs