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Ab Montag, 18. Januar, gilt im öffentlichen Nahverkehr in Bayern die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske – sowohl in allen Verkehrsmitteln als auch in Bahnhöfen, an Bahnsteigen und Haltestellen.
Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren müssen keine FFP2-Maske tragen
