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Werbung – Landesanstalt für Medien NRW

https://www.medienanstalt-nrw.de/werbung

Zu den wesentlichen Aufgaben der Landesanstalt für Medien NRW gehören der Jugendschutz, der Nutzerschutz, der Schutz der Menschenwürde und Vielfalt in den Medien. Zum Nutzerschutz zählt auch die richtige Werbekennzeichnung. Wer mediale Inhalte bereitstellt, ist deshalb in der Pflicht dafür zu sorgen, dass Mediennutzerinnen und -nutzer redaktionelle Inhalte von Werbung unterscheiden und werbliche Inhalte sofort als solche erkennen können.
eine Gegenleistung von einem Unternehmen erhält, macht in aller Regel Werbung und muss

Werbung – Landesanstalt für Medien NRW

https://www.medienanstalt-nrw.de/werbung.html

Zu den wesentlichen Aufgaben der Landesanstalt für Medien NRW gehören der Jugendschutz, der Nutzerschutz, der Schutz der Menschenwürde und Vielfalt in den Medien. Zum Nutzerschutz zählt auch die richtige Werbekennzeichnung. Wer mediale Inhalte bereitstellt, ist deshalb in der Pflicht dafür zu sorgen, dass Mediennutzerinnen und -nutzer redaktionelle Inhalte von Werbung unterscheiden und werbliche Inhalte sofort als solche erkennen können.
eine Gegenleistung von einem Unternehmen erhält, macht in aller Regel Werbung und muss