FÃŒr die GeburtsjahrgÀnge ab 1971 mit PapierfÃŒhrerschein ist die Umtauschfrist abgelaufen. / Landeshauptstadt Magdeburg – magdeburg.de https://www.magdeburg.de/B%C3%BCrger-Stadt/Leben-in-Magdeburg/Kinder-Jugend-Familie/Vaterschaft-Unterhalt-Beurkundung/index.php?La=1&NavID=37.577&object=tx%7C37.11453.1
Personen, die noch im Besitz eines PapierfÌhrerscheines sind und in den Jahren ab 1971 geboren sind, hÀtten diesen bis zum 19.01.2025 in einen EU-KartenfÌhrerschein umtauschen mÌssen. Aktuell lÀuft die Umtauschfrist fÌr FÌhrerscheine, die 1999 bis 2001 ausgestellt worden, diese endet am 19. Januar 2026.
Warum muss ich meinen FÃŒhrerschein umtauschen?