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Auswirkungen der neuen Corona-Verordnung für den Sport, gültig ab 8. März – LSVBW

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Nachdem sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder vergangene Woche auf einen Vierklang aus Impfen, Testen, Kontaktnachvollziehung und Öffnungen geeinigt hatten, liegt nun die neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg vor. Diese gilt ab dem 8. März 2021. Auch für den Sport ist ein erster Öffnungsschritt möglich, abhängig vom weiteren Infektionsgeschehen und nur unter bestimmten Bedingungen.
Selbstverständlich müssen sich alle weiterhin an die Hygienemaßnahmen halten, sodass

Hinweisgeberschutz – Landessportverband Baden-Württemberg e.V.

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Hinweisgebersystem des Landessportverbandes Baden-Württemberg e.V. Seit 17.12.2023 gilt das Hinweisgeberschutzgesetz auch für Betriebe mit 50 bis 249 Beschäftigten. Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung zum einen die Hinweisgeberschutz-Richtlinie der Europäischen Union ((EU) 2019 / 1937, (EU) 2020 / 1503) um, zum anderen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Ziel der Richtlinie ist
soll er diese melden oder offenlegen können, ohne negative Folgen befürchten zu müssen

Silberner „Stern des Sports“ für den TV Gengenbach – Landessportverband Baden-Württemberg e.V.

https://www.lsvbw.de/silberner-stern-des-sports-tv-gengenbach/

Der TV Gengenbach wurde mit dem „Großen Stern des Sports“ in Silber ausgezeichnet. Als Landessieger vertritt der Turnverein aus dem vorderen Kinzigtal (Ortenaukreis) nun Baden-Württemberg beim Wettbewerb auf Bundesebene um die „Sterne des Sports“ in Gold. Diese werden am 23. Januar in Berlin verliehen. Weitere Landespreise gingen an den TSV Meßstetten (Zollernalbkreis) und an die TSG Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis). Beide Vereine haben einen „Kleinen Stern des Sports“ in Silber erhalten.
Und auf dem Weg dorthin müssen Fragen und sportliche Aufgaben gemeistert werden.

RewitAl mit ersten Ergebnissen: Alte Kunststoffrasen vielversprechend für neue Anwendungen – LSVBW

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Das Forschungsprojekt „Reintegration hochwitterungsbeanspruchter Altkunststoffe in die Kreislaufwirtschaft (RewitAl)“ erforscht seit Anfang dieses Jahres Möglichkeiten, alte Kunststoffrasenplätze zu recyceln. Im Rahmen des Projekts wird dem alten Material sowohl mechanisch, als auch chemisch zu Leibe gerückt. Das mechanische Recycling hat nun zu ersten Ergebnissen geführt. Davor stand aber jede Menge Arbeit.
„Im nächsten Schritt müssen noch weitere Eigenschaften erhoben und ein Vergleich