Das neue Bildungszeitgesetz – Landessportverband Baden-Württemberg e.V. https://www.lsvbw.de/das-neue-bildungszeitgesetz-ein-pluspunkt-fuer-die-qualifizierung-im-sport/
Das Bildungszeitgesetz ist ein Pluspunkt für die Qualifizierung im Sport. Arbeitnehmer in Baden-Württemberg können sich ab 01.07.2015 für bis zu fünf Tage pro Jahr bezahlt für eine Weiterbildung freistellen lassen.
Bildungseinrichtungen müssen sich nicht anerkennen lassen.