Dein Suchergebnis zum Thema: muss

Unterrichtsausschluss wegen Beleidigung – Fall des Monats 01/2016 – Lehrer-Online

https://www.lehrer-online.de/fortbildungen/schulrechtsfaelle/detail/fa/unterrichtsausschluss-wegen-beleidigung-fall-des-monats-012016/

Beleidigt ein Schüler die Schulleiterin in einem Chat, so ist es gerechtfertigt, ihn 15 Tage lang vom Unterricht auszuschließen. Das beschloss das Verwaltungsgericht Stuttgart und lehnte damit auch gleichzeitig einen Eilantrag gegen den Schulausschluss eines 14-Jährigen ab.
"Das kann und muss sich eine Schule oder Schulleiterin nicht gefallen lassen", weiß

Divergierende Interessen der Klimapolitik "Grundlagen der Klimapolitik"

https://www.lehrer-online.de/unterricht/sekundarstufen/geisteswissenschaften/politik-sowi/unterrichtseinheit/seite/ue/grundlagen-der-klimapolitik/divergierende-interessen-der-klimapolitik-grundlagen-der-klimapolitik/

Anhand des mobilen Serious Game „KEEP COOL mobil“ schlüpfen die Schülerinnen und Schüler in die Rolle politischer Entscheider. Können Sie ihre Interessen durchsetzen?
Der Spieler muss entscheiden, ob er seine Region durch Schutzmaßnahmen absichert

Gesamtreflexion

https://www.lehrer-online.de/unterricht/berufsbildung/wirtschaft/wirtschaftsinformatik/unterrichtseinheit/seite/ue/rechtsvorschriften-fuer-eine-website/gesamtreflexion/

Die Durchführung einer Internetrecherche erwies sich als eine geeignete Möglichkeit, die relevanten und aktuellen Informationen von den Schülerinnen und Schülern herausfiltern und problemorientiert bewerten zu lassen.
vor jeder Unterrichtsdurchführung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden muss

Abmahnung wegen übler Nachrede – Fall des Monats 05/2014 – Lehrer-Online

https://www.lehrer-online.de/fortbildungen/schulrechtsfaelle/detail/fa/abmahnung-wegen-uebler-nachrede-fall-des-monats-052014/

Verschwundene Atteste: Bezichtigt eine angestellte Lehrerin ohne jeglichen Anhaltspunkt ihre Kollegen einer Unterschlagung, so erfüllt dies den Tatbestand der üblen Nachrede und rechtfertigt eine Abmahnung. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden und bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz (Az. 5 Sa 867/13).
"Ein Arbeitgeber muss solche haltlose Vorwürfe gegenüber Kollegen natürlich nicht