Verwaltungsaufgaben – Fall des Monats 09/2015 – Lehrer-Online https://www.lehrer-online.de/fortbildungen/schulrechtsfaelle/detail/fa/verwaltungsaufgaben-fall-des-monats-092015/
Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte dürfen nur im Rahmen ihrer Teilzeitquote Dienstleistungen erfüllen. Das gilt auch für die zusätzlichen Verwaltungsaufgaben. So entschied das Bundesverwaltungsgericht (Az. 2 C 16.14).
Lassen sich diese Aufgaben nicht reduzieren, so muss zumindest ein zeitlicher Ausgleich
