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Berufsschulen: Fortbildungsplanung im Zeitalter der Digitalisierung – Lehrer-Online

https://www.lehrer-online.de/unterricht/berufsbildung/faecheruebergreifend/artikel/fa/berufsschulen-fortbildungsplanung-im-zeitalter-der-digitalisierung/

Dieser Fachartikel stellt Berufsschulen Materialien zur Verfügung, mit denen sie Lehrerfortbildungen rund um den Einsatz digitaler Medien im Unterricht planen können.
einzelne Schule ihre Struktur / ihr Profil als Grundlage für die Planungen sehen muss

Gruppenarbeit mit Padlet zum Hinduismus | Projektbeispiel für den Religionsunterricht – Lehrer-Online

https://www.lehrer-online.de/unterricht/sekundarstufen/geisteswissenschaften/religion-ethik/unterrichtseinheit/ue/gruppenarbeit-mit-padlet-am-beispiel-hinduismus/

Diese Unterrichtseinheit zum Thema Hinduismus erklärt und dokumentiert die Arbeit mit ‚Padlet‘ am Beispiel eines Religionsprojektes für die Sekundarstufe I.
Rolle finden und gleichzeitig die angenommene Rolle der anderen akzeptieren lernen muss

Unterrichtsausschluss trotz Hyperaktivität – Fall des Monats 02/2015 – Lehrer-Online

https://www.lehrer-online.de/fortbildungen/schulrechtsfaelle/detail/fa/unterrichtsausschluss-trotz-hyperaktivitaet-fall-des-monats-022015/

Legt ein Schüler in der Schule ein gewalttätiges Verhalten an den Tag, kann es durchaus gerechtfertigt sein, ihn vom Unterricht auszuschließen. Doch für die Gewalttätigkeit könnte auch eine psychische Störung der Aufmerksamkeit der Grund sein. Das schützt den Schüler jedoch nicht unbedingt vor dem Schulausschluss, wie ein Fall aus einer Grundschule zeigt.
Zwar muss stets auf die Verhältnismäßigkeit geachtet werden.

Neunmalige Befristung von Arbeitsverträgen ist unzulässig – Fall des Monats 01/2018 – Lehrer-Online

https://www.lehrer-online.de/fortbildungen/schulrechtsfaelle/detail/fa/neunmalige-befristung-von-arbeitsvertraegen-ist-unzulaessig-fall-des-monats-012018/

Befristete Arbeitsverträge sind für Lehrer in Deutschland keine Seltenheit mehr. Häufen sich Befristungen allerdings zu oft hintereinander, kann dies ein Hinweis auf Missbrauch der Befristungsregelungen sein.
Dauert eine Befristung weniger als zwei Jahre, muss kein sachlicher Grund vorliegen