Bei Kindesschutzverfahren ist das Kind anzuhören – Kruschel https://www.kruschel.de/familie/bei-kindesschutzverfahren-ist-das-kind-anzuhoeren/
Der persönliche Eindruck zählt – das gilt auch vor Gericht. Es ist verpflichtet, ein Kind auch dann anzuhören, wenn es in dem Verfahren um dessen Schutz und Umgang geht.
Christin Klose/dpa-tmn In einem Kindesschutzverfahren muss auch das betroffene Kind
