Menschen mit Behinderung dürfen ein „Persönliches Budget“ nicht zur Beschäftigung der eigenen Eltern oder anderer naher Angehöriger verwenden. In solchen Fällen können Behinderte lediglich das Pflegegeld beanspruchen, wie das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart entschied. Das sogenannte Persönliche Budget wurde 2008 eingeführt, um die Selbstbestimmung behinderter Menschen zu stärken. https://www.kindernetzwerk.de/de/aktiv/2023/Persoenliches-Budget.php
Menschen mit Behinderung dürfen ein „Persönliches Budget“ nicht zur Beschäftigung der eigenen Eltern oder anderer naher Angehöriger verwenden. In solchen Fällen können Behinderte lediglich das Pflegegeld beanspruchen, wie das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart entschied. Das sogenannte Persönliche Budget wurde 2008 eingeführt, um die Selbstbestimmung behinderter Menschen zu stärken.
freien Verfügung sei, sondern dass der 30Jährige hierüber Rechenschaft ablegen müsse