Unterhaltsvorschuss | Stadt Kassel https://www.kassel.de/service/produkte/kassel/-51--Jugendamt/unterhaltsvorschuss_8964921.php
Bei der Unterhaltsvorschusskasse kann der Elternteil, bei dem das Kind lebt, Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zum 18. Lebensjahr beantragen, wenn der andere Elternteil keinen, nur teilweise oder unregelmäßig Unterhalt zahlt.
Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei eindeutig in Ihrem Haushalt liegen.