Verbesserter Höhlen- und Erdfallschutz in den Naturschutzgesetzen von Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen https://www.karstwanderweg.de/publika/hoehle/44/114-115/index.htm
automatisch gesetzlichen Schutz, ohne daß ein spezielles Schutzgebiet ausgewiesen werden muß
