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Kommanditgesellschaft (KG) – IHK Berlin

https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/firma-und-rechtsformen/rechtsformen-fuer-unternehmen/kg-2253560

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern, die ein Handelsgewerbe unter gemeinschaftlicher Firma betreiben, wobei der eine Gesellschafter (Komplementär) persönlich und unbeschränkt und der andere Gesellschafter (Kommanditist) mit seiner im Gesellschaftsvertrag bestimmten Einlage haftet.
Die Firma muss zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein und sich von anderen