Lebensmittelüberwachung | Heidelberg https://www.heidelberg.de/HD/Rathaus/Lebensmittelueberwachung.html
Mit Wirkung vom 1. September 2012 ist eine Änderung des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in Kraft (BGBl. I S. 476) getreten. Nach § 40 Abs. 1a LFGB sind die zuständigen Behörden verpflichtet, bei hinreichendem Verdacht die Verbraucher unter Namensnennung des Verantwortlichen über
Der Verstoß muss auf Grund von Tatsachen nach pflichtgemäßer Überzeugung der Behörde