LeMO Kapitel: Ziviler Ersatzdienst
https://www.hdg.de/lemo/kapitel/geteiltes-deutschland-gruenderjahre/weg-nach-westen/ziviler-ersatzdienst.htmlDas Grundgesetz schreibt in Artikel 4, Absatz 3 das Recht auf Kriegsdienstverweigerung fest: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.“ Mit Gründung der Bundeswehr wird deshalb auch die Möglichkeit zum Wehrersatzdienst geschaffen. 1960 tritt das Ersatzdienstgesetz in Kraft. Der „Zivildienst“ setzt sich als Alternative zum Kriegsdienst durch.
Kriegsdienstverweigerer müssen bis in die 1980er Jahre vor einem Prüfungsausschuss