Die Betreuungsbehörde – FAQ | Landeshauptstadt Mainz https://www.gutenberg.de/www.mainz.de/verwaltung-und-politik/buergerservice-online/betreuungsbehoerde/betreuungsbehoerde.php?p=36752%2C36670%2C42760%2C893646
Wenn eine erwachsene Person krankheitsbedingt ihre Angelegenheiten nicht mehr erledigen kann und sie niemanden bevollmächtigt hat, kann vom Amtsgericht eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden.
Bei Erstellung der Vollmacht muss der Vollmachtgeber geschäftsfähig sein.
