Artikel 10: Briefgeheimnis – für Kinder erklärt | LpB BW https://www.grundrechte-fibel.de/artikel10-briefgeheimnis?kontrast=0&cHash=e2f3e19f3b6f6bd9d31c012e7af9849d
Grundgesetz Artikel 10: Briefgeheimnis – Menschen haben das Recht, ihre Nachrichten nur persönlich zu öffnen und zu lesen. Lerne mehr dazu!
Neugierde ist zwar erst einmal etwas Gutes, doch sie muss da Halt machen, wo das
