Namenserklärung von Ehegatten ohne inländischen Ehe- oder Heiratseintrag https://www.gotha.de/de/leistung/leistung/561/wohnort/3744/zustaendigestelle/89/namenserkl%C3%A4rung_von_ehegatten_ohne_inl%C3%A4ndischen_ehe-_oder_heiratseintrag.html
Das Standesamt des Wohnsitzes muss die Wirksamkeit der Erklärung prüfen und bestätigen
